Online-Auftrag - HL-Music
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Saal
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Zeit: Beginn der Veranstaltung
Zeit: Ende der Veranstaltung
Pauschale 1 (700,- €) Standard Sound und Licht Anlage - ausreichend für kleinen Saal oder Gastwirtschaft
Bestätigung (Pauschale1)
Pauschale 2 (800,-€) Große Sound und Licht Anlage - für großen Saal, Bierzelte oder Openair Veranstaltungen
Bestätigung (Pauschale2)
Preise gelten jeweils für 5 Stunden jede weitere angefangene Stunde: 70,- € im Preis enthalten sind Auf- und Abbau bis 20 km, Anfahrt bis 20 km frei (ab 20KM Anfahrt bitte Angebot erstellen lassen)
Vertragsbedingungen*
*****Corona-bedingt können Sie jetzt buchen,
Im Falle das die Veranstaltung nicht stattfindet wird
nichts berechnet!******
Die Gage ist am Veranstaltungsende ohne steuerliche und sonstige Verpflichtungen in Bar zu zahlen. (Überweisung nach Vereinbarung)
Bei öffentlichen Veranstaltungen trägt die GEMA-Gebühr der Veranstalter.
Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, so erhält HL-Music 40 % ihrer Gage.
Beim Eintreten "höherer Gewalt" (Krankheit, Unfall), einschließlich unabwendbarer behördlicher Maßnahmen, Nichtgefallen der Darbietung, Streik, Ausfall, ist HL-Music, bzw. deren Vertreter, nicht zu belangen.
Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
HL-Music ist frei in seiner Wahl der musikalischen Darbietung und Umsetzung des Repertoires. Pausen können mit anderen Tonträgen ausgefüllt werden.
Musikwünsche werden soweit möglich erfüllt.
Der Veranstalter stellt HL-Music Verpflegung und Getränke.
Anlagen-Aufbau:
Benötigt werden 3 Tische (oder 2 Bierzelttische)
Bei Open-Air-Veranstaltungen muss für eine regendichte Überdachung gesorgt werden, die auch von der Seite vor Nässe schützt.
Der Veranstalter versichert, dass die elektrische Anlage des Auftrittsortes den Verordnungen des VDE entspricht.
HL-Music benötigt für die Anlage normale Steckdosen in der Nähe.
Der Veranstalter und HL-Music erkennen die oben aufgeführten Vertragsbedingungen an und erhalten je ein
Exemplar dieses Vertrages.
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